Die Bischofsstadt Eichstätt mit Wasserzell, Landershofen, Rebdorf und Marienstein gehört zu unserem erweiterten Einsatzgebiet im Naturpark Altmühltal.
Entrümpelung in Eichstätt – das übernehmen wir
Für eine Entrümpelung in Eichstätt kommen wir mit Transporter, Werkzeug und genügend Leuten, um Keller, Dachboden, Garage oder Lager an einem Tag leer zu bekommen. Sperrmüll, Elektrogeräte, Holz und Metall trennen wir direkt beim Verladen sortenrein.
Sie möchten einzelne Räume oder Bereiche räumen lassen? Dann ist eine Entrümpelung passend. Soll der gesamte Haushalt aufgelöst werden, finden Sie weitere Angaben zur Haushalts- und Wohnungsauflösung. Was entfernt wird und was bleibt, stimmen wir vor dem Angebot mit Ihnen ab.
Wir sind Die Schrottbusters eGbR aus Treuchtlingen und für entrümpelung in Eichstätt und im gesamten Landkreis Eichstätt unterwegs – mit eigenen Leuten, ohne Subunternehmer und ohne versteckte Kosten.
So läuft Ihr Auftrag in Eichstätt ab
- Kurze Anfrage mit Bildern des Raums oder Gebäudes reicht für eine erste Einschätzung.
- Wir schauen uns Zugang, Treppen und Menge an – kostenlos und unverbindlich.
- Sie bekommen einen Festpreis, der Verladen, Transport und Entsorgung enthält.
- Wir räumen zum vereinbarten Termin und halten Treppenhaus und Hof sauber.
- Sie erhalten den Nachweis über die ordnungsgemäße Verwertung.
Festpreis statt Überraschungen
Wir rechnen nach Aufwand, nicht nach Bauchgefühl: Menge, Stockwerk und Zufahrt bestimmen den Preis. Was sich in Eichstätt noch verkaufen oder verwerten lässt, rechnen wir gegen.
Besonderheiten in Eichstätt
- Behutsame Räumung historischer Stadthäuser in der barocken Altstadt
- Erfahrung mit Studentenwohnungen rund um die Katholische Universität
- Einsätze im Naturpark Altmühltal – auch in entlegeneren Ortsteilen wie Rebdorf
Einsatzgebiet rund um Eichstätt
Neben Eichstätt sind wir laufend in Dollnstein, Wellheim, Pollenfeld, Walting unterwegs – und grundsätzlich im ganzen Landkreis Eichstätt. Mehrere Objekte am gleichen Ort planen wir gern zusammen.
Zertifiziert nach § 53 KrWG – fachgerechte Verwertung und Entsorgung im vereinbarten Umfang, besenreine Übergabe und Entsorgungsnachweis zum vereinbarten Festpreis. Materialien, die wir nicht übernehmen dürfen, sind ausgeschlossen; den Umfang klären wir vorab.

